Berufungsfrist versäumt: Keine Anwaltshaftung bei aussichtsloser Berufung
Versäumt ein Anwalt oder eine Anwältin die Berufungsfrist, kann dies grundsätzlich zu einer Haftung führen. Doch was passiert, wenn die Berufung ohnehin keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte? Das Landgericht (LG) Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass in einem solchen Fall keine Haftung besteht (Urteil vom 09.08.2024 – 6 O 202/23). Der Fall: Rentner klagt gegen seine Anwältin Ein Rentner hatte seine Anwältin auf Schadensersatz verklagt, weil sie die Berufungsfrist in einem sozialgerichtlichen Weiterlesen