Überforderung mit moderner Technik entbindet nicht von beA Nutzung
Ein Anwalt darf sich nicht auf technische Überforderung berufen – das FG Berlin-Brandenburg lehnt Ausnahmen strikt ab (Az.: 3 K 3179/24). Mit dem Ziel eines effizienteren Rechtsverkehrs wurde das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingeführt. Doch Weiterlesen