beA-Verbot für Kommunikation mit Finanzämtern beschlossen

Veröffentlicht von Redaktion am

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Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz zugestimmt, das ein Verbot für Anwältinnen und Anwälte enthält, über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) mit Finanzämtern zu kommunizieren. Dieser Passus war zuvor gestrichen worden, wird jetzt allerdings doch in Kraft treten.

Verbot der beA-Nutzung für Finanzämter

Im ursprünglichen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 war ein Passus vorgesehen, der Anwältinnen und Anwälten untersagt, über das beA mit Finanzbehörden zu kommunizieren. Nach heftiger Kritik aus der Anwaltschaft wurde er zunächst entfernt. Kurz vor der finalen Lesung im Bundestag am 18. Oktober 2024 war das Verbot jedoch wieder im Gesetzentwurf enthalten und wurde schließlich vom Bundestag verabschiedet. Trotz Ankündigungen, den Passus im November erneut zu prüfen, blieb eine Änderung aus. Mit der Zustimmung des Bundesrats steht der Weg zur Verkündung des Gesetzes nun offen.

Was Anwältinnen und Anwälte aus dieser Entwicklung mitnehmen können:

  • Alternative Kommunikationswege nutzen: Da die Kommunikation mit Finanzämtern über das beA künftig unzulässig ist, sollten Sie auf andere elektronische Übermittlungswege wie die ELSTER-Plattform ausweichen.
  • Anpassung der Kanzleiprozesse: Überprüfen Sie Ihre internen Abläufe und stellen Sie sicher, dass die Kommunikation mit Finanzbehörden den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Fortbildung und Information: Bleiben Sie über aktuelle Entwicklungen informiert und nehmen Sie gegebenenfalls an Schulungen teil, um die neuen Kommunikationswege effizient zu nutzen.
  • Technische Ausstattung überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kanzlei über die notwendige technische Infrastruktur verfügt, um alternative elektronische Kommunikationsmittel effektiv einzusetzen.

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