Die ideale Rechtsform für Ihre Kanzlei

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Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die Sie als Anwalt für Ihre Kanzlei treffen müssen. Sie beeinflusst nicht nur Ihre Haftung und steuerliche Situation, sondern auch die Außenwirkung und das Wachstumspotenzial Ihrer Kanzlei. Unser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick über verschiedene Rechtsformen und hilft Ihnen, die ideale Struktur für Ihre berufliche Zukunft zu finden.

Die gängigsten Rechtsformen für Kanzleien in der Übersicht

Einzelkanzlei

Die Einzelkanzlei ist die einfachste und häufigste Rechtsform für Anwälte, die selbstständig tätig sind. Der Inhaber oder die Inhaberin führt die Kanzlei vollständig allein und trifft alle Entscheidungen selbst. Diese Unabhängigkeit ermöglicht eine hohe Flexibilität und schnelle Entscheidungsprozesse. Allerdings hängen auch die gesamte Arbeitslast und Verantwortung ab einer Person.

Vorteile der Einzelkanzlei:

  • Einfache Gründung: Der administrative Aufwand und die Kosten für die Gründung sind vergleichsweise gering. Es sind keine komplizierten Formalitäten oder Verträge mit Partnern notwendig.
  • Volle Entscheidungsfreiheit: Als alleiniger Inhaber haben Sie die volle Kontrolle über Ihre Kanzlei. Sie können schnell und eigenständig auf Veränderungen reagieren und Ihre Kanzlei nach Ihren Vorstellungen gestalten.
  • Direkter Kundenkontakt: Die Beziehung zu Ihren Mandanten ist in der Regel persönlicher und direkter.

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Nachteile der Einzelkanzlei:

  • Volle Haftung: Als Inhaber:in haften Sie allein für die Kanzlei. Dies stellt ein erhebliches Risiko dar, insbesondere in haftungsträchtigen Rechtsgebieten. Als Anwalt oder Anwältin springt in solchen Fällen jedoch in der Regel die Berufshaftpflichtversicherung ein.
  • Beschränkte Ressourcen: Alle Aufgaben und Verantwortlichkeiten liegen auf Ihren Schultern. Dies kann zu einer hohen Arbeitsbelastung führen.
  • Eingeschränkte Spezialisierung: Ohne Mitarbeiter:innen sind Spezialisierungen und eine breite Angebotspalette schwieriger umzusetzen. Ihre Kanzlei kann nur die Rechtsgebiete abdecken, die Sie selbst beherrschen.

Insgesamt ist die Einzelkanzlei eine attraktive Option für Anwälte, die unabhängig und flexibel arbeiten möchten, aber bereit sind, die volle Verantwortung und Haftung zu tragen.

Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine Rechtsform, die speziell für Freiberufler konzipiert wurde und ideal für Anwälte ist, die gemeinsam mit anderen Partnern eine Kanzlei führen möchten.

Vorteile:

  • Arbeitsteilung: Durch die Zusammenarbeit mit anderen Anwälten können Mandate effizienter bearbeitet und verschiedene Rechtsgebiete abgedeckt werden.
  • Haftungsbeschränkung: Jeder Partner haftet grundsätzlich nur für seine eigenen Fehler und die der direkt unterstellten Mitarbeiter, was das persönliche Risiko mindert.

Nachteile:

  • Komplexere Verwaltung: Die organisatorischen Anforderungen und der Abstimmungsbedarf zwischen den Partnern sind höher als bei einer Einzelkanzlei.
  • Konfliktpotenzial: Unterschiedliche Meinungen und Interessen der Partner können zu internen Konflikten führen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine beliebte Rechtsform für Anwaltskanzleien, die von mehreren Anwälten geführt werden. Sie bietet eine professionelle Struktur und rechtliche Sicherheit.

Vorteile:

  • Beschränkte Haftung: Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, was das persönliche finanzielle Risiko minimiert.
  • Professionelle Außenwirkung: Eine GmbH wirkt auf Mandanten und Geschäftspartner oft seriöser und etablierter, was das Vertrauen in die Kanzlei stärken kann.
  • Flexible Kapitalbeschaffung: Die Möglichkeit, Kapital durch die Ausgabe von Geschäftsanteilen zu beschaffen, erleichtert Investitionen und Wachstum.

Nachteile:

  • Höhere Gründungskosten: Die Gründung einer GmbH erfordert ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro, was eine finanzielle Hürde darstellen kann.
  • Aufwendigere Verwaltung: Die GmbH unterliegt strengeren gesetzlichen Vorschriften und Berichtspflichten, was zu einem höheren administrativen Aufwand führt.
  • Steuerliche Aspekte: GmbHs unterliegen der Körperschaftssteuer, was die steuerliche Belastung im Vergleich zu anderen Rechtsformen erhöhen kann.

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Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) ist eine spezielle Rechtsform für Freiberufler, die sich in den letzten Jahren als attraktive Option für Anwaltskanzleien etabliert hat. Sie kombiniert die Vorteile einer Partnerschaftsgesellschaft mit der Haftungsbeschränkung einer GmbH.

Vorteile:

  • Haftungsbeschränkung: Im Gegensatz zur klassischen PartG bietet die PartGmbB eine umfassende Haftungsbeschränkung. Die Haftung der Partner ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, was das persönliche finanzielle Risiko erheblich reduziert. Für berufliche Fehler haftet die Gesellschaft nur mit ihrem Vermögen.
  • Attraktive Kombination: Die PartGmbB vereint die Flexibilität und Dynamik einer Partnerschaftsgesellschaft mit den Sicherheitsvorkehrungen einer GmbH, was sie zu einer idealen Wahl für Kanzleien macht, die wachsen und sich absichern möchten.
  • Professionelle Struktur: Diese Rechtsform signalisiert Mandanten und Geschäftspartnern Professionalität und Seriosität, was das Vertrauen in die Kanzlei stärken kann.

Nachteile:

  • Höherer Verwaltungsaufwand: Die Gründung und Führung einer PartGmbB ist mit einem höheren administrativen Aufwand verbunden als bei einer klassischen PartG oder Einzelkanzlei. Es sind detaillierte Gesellschaftsverträge und regelmäßige Berichtspflichten erforderlich.
  • Gründungskosten: Wie bei der GmbH ist auch bei der PartGmbB die Bereitstellung von Stammkapital erforderlich, was die Anfangsinvestition erhöht. Zudem fallen Gründungskosten für notarielle Beurkundung und Registereintragungen an.

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Rechtsformen im Vergleich

Wenn Sie die Rechtsform für Ihre Kanzlei auswählen, müssen Sie mehrere Faktoren berücksichtigen und für sich gewichten. Was bei welcher Rechtsform zum Tragen kommt, lesen Sie hier im Vergleich:

  • Haftung: Die Einzelkanzlei birgt das höchste persönliche Haftungsrisiko, da der Inhaber mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Die PartG bietet eine gewisse Haftungsbeschränkung, da jeder Partner nur für seine eigenen Verfehlungen haftet. Die GmbH und die PartGmbB bieten hingegen eine deutliche Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen, was das persönliche Risiko der Gesellschafter minimiert.
  • Steuerliche Belastung: Einzelkanzleien und PartGs unterliegen der Einkommensteuer, während GmbHs und PartGmbBs der Körperschaftsteuer unterliegen, was zu einer unterschiedlichen steuerlichen Belastung führen kann. Hier lohnt sich eine genaue Abwägung, abhängig von den Einkommens- und Gewinnprognosen Ihrer Kanzlei.
  • Verwaltungsaufwand: Der administrative Aufwand ist bei Einzelkanzleien am geringsten, da keine komplexen Strukturen verwaltet werden müssen. Bei der PartG ist die Verwaltung aufgrund der notwendigen Abstimmungen zwischen den Partnern bereits etwas anspruchsvoller. GmbHs und PartGmbBs erfordern den höchsten Verwaltungsaufwand, da sie strengen gesetzlichen Vorschriften und Berichtspflichten unterliegen.
  • Wachstumspotenzial: Einzelkanzleien sind in ihrer Wachstumskapazität meist begrenzt, da alle Aufgaben auf den Schultern einer Person ruhen. PartGs ermöglichen durch Arbeitsteilung und Spezialisierung ein größeres Wachstumspotenzial. GmbHs und PartGmbBs bieten durch ihre professionelle Struktur und die Möglichkeit, Kapital zu beschaffen, die besten Voraussetzungen für ein dynamisches Kanzleiwachstum.

Was die ideale Rechtsform für Ihre Kanzlei ist, hängt von Ihren individuellen Prioritäten und Zielen ab. Daher sollten Sie, diese Aspekte sorgfältig prüfen und gegebenenfalls einen Experten oder eine Expertin zu Rate ziehen. Je nachdem, in welchem Bereich Sie unsicher sind, können Ihnen Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen oder Gründerzentren weiterhelfen.

Sie können auch einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht hinzuzuziehen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Berücksichtigen Sie dabei Ihre individuellen Ziele, die geplante Kanzleigröße und Ihre Risikobereitschaft. Eine langfristige Perspektive ist entscheidend – denken Sie auch an zukünftige Entwicklungen wie mögliche Partnerschaften oder Wachstum. Ein sorgfältig erstellter Businessplan, der alle finanziellen und rechtlichen Aspekte beleuchtet, kann Ihnen zusätzlich helfen, die optimale Rechtsform für Ihre Kanzlei zu finden.

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Carolin

Carolin

Carolin hat Journalismus studiert und in verschiedenen Redaktionen Erfahrungen sammeln können. Bei der DAHAG ist sie unter anderem für die Erstellung von Texten und multimedialem Content, zum Beispiel Videos, zuständig.

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