AGH Berlin schafft Klarheit: Anwaltskammer – kein elektronisches Empfangsbekenntnis per beA
Bei einer Zustellung durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis gelten für Gerichte andere Regeln als für Rechtsanwaltskammern – daran erinnerte der Anwaltsgerichtshof Berlin in einem aktuellen Urteil. Ein Rechtsanwalt wurde von seiner Kammer wegen eines vermeintlich unterlassenen Empfangsbekenntnisses gerügt – zu Unrecht, wie der Anwaltsgerichtshof (AGH) entschied (AGH Berlin, Urteil vom 17.07.2025 Weiterlesen