Anwaltsbewertung auf Google: 1-Stern-Bewertung kann zulässig sein

Veröffentlicht von Redaktion am

Unzufriedener und enttäuschter Kunde, der in einer Umfrage, einem Fragebogen oder einer Umfrage eine schlechte Bewertung und ein negatives Feedback abgibt. Trauriger und unzufriedener Mann, der eine Bewertung über die Servicequalität abgibt. Schlechte Benutzererfahrung.

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine 1-Stern-Bewertung auf Google unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein kann – auch wenn sie von einer Person stammt, die nicht Mandant des Anwalts war. In der Bewertung müsse allerdings klargestellt werden, dass kein Mandat bestand (Urteil vom 04.06.2024 – 13 U 110/23).

Problemstellung: Bewertung ohne Mandatsverhältnis

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Geschäftspartner eines Mandanten einer Anwaltskanzlei nach einem Telefonat mit der gegnerischen Anwältin eine negative Bewertung auf Google abgegeben. Diese Bewertung sorgte für Unmut bei der Juristin, die eine Unterlassungsklage anstrengte. Ihre Argumentation: Die Bewertung sei ein unzulässiger Eingriff in ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und verstoße gegen ihre Berufsausübungsfreiheit.

Gerichtliche Entscheidung: Zulässigkeit der Bewertung unter Auflagen

Das Landgericht gab der Anwältin zunächst Recht und wertete die Bewertung als unzulässigen Eingriff. Doch in der Berufung sah das OLG Oldenburg dies differenzierter. Zwar könne eine solche Bewertung grundsätzlich einen Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellen, jedoch sei das Recht des Bewertenden auf Meinungsfreiheit höher zu gewichten. Wichtig sei, dass kein Mandatsverhältnis zwischen dem Bewertenden und der Anwältin bestand. Allerdings müsse dieser Umstand in der Bewertung deutlich gemacht werden, um Missverständnisse bei potenziellen Mandanten zu vermeiden.

Relevanz des Urteils für die Praxis

Das Urteil des OLG Oldenburg stellt klar, dass Anwälte nicht jede negative Bewertung unterbinden können, selbst wenn diese von Personen stammen, die nicht ihre Mandanten sind. Entscheidend ist, dass die Bewertung die Tatsachen korrekt wiedergibt und deutlich macht, dass kein Mandatsverhältnis bestand. Dies stellt eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Schutz des Gewerbebetriebs dar, wobei die Meinungsfreiheit einen hohen Stellenwert einnimmt.

Checkliste: So gehen Sie mit Bewertungen um

  • Überprüfen Sie die Bewertungen regelmäßig: Halten Sie sich über neue Bewertungen auf dem Laufenden.
  • Reagieren Sie auf Bewertungen sachlich: Falls Sie auf eine Bewertung reagieren, tun Sie dies professionell und ohne emotionale Reaktionen.
  • Klären Sie potenzielle Missverständnisse: Wenn eine Bewertung missverständlich ist, können Sie um Klarstellung bitten.
  • Mandatsverhältnisse deutlich machen: Achten Sie darauf, dass Bewertungen keine falschen Mandatsverhältnisse suggerieren.
  • Rechtsmittel prüfen: Wenn eine Bewertung tatsächlich geschäftsschädigend ist, prüfen Sie, ob rechtliche Schritte sinnvoll sind.

0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Avatar placeholder

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert