BGH: Anwält:innen müssen PDF-Anhänge vor Versand über beA prüfen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Rechtsanwält:innen verpflichtet sind, elektronische Schriftsätze vor dem Versand über beA sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Unterbleibt diese Kontrolle und wird beispielsweise ein leeres Dokument versendet, besteht kein Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Urteil vom 17.12.2024, Az. II ZB 5/24).
Inhalt
Der Fall: Leere PDF statt Berufungsschrift
In einem aktuellen Fall versandte ein Rechtsanwalt am letzten Tag der Berufungsfrist über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) einen Schriftsatz mit dem Dateinamen „Schriftsatz.pdf“ an das Landgericht – jedoch war Letzteres lediglich ein leeres Dokument. Der Anwalt beantragte Wiedereinsetzung und argumentierte, dass er die Datei nach den Vorgaben von Word über die Anwaltssoftware „RA-Micro“ in das beA übertragen habe. Aufgrund eines technischen Fehlers sei dabei eine leere PDF entstanden, was ihm nicht anzulasten sei.
Pflicht zur Überprüfung elektronischer Dokumente
Der zentrale Streitpunkt war, ob der Anwalt seiner Pflicht zur Überprüfung des elektronischen Dokuments vor dem Versand nachgekommen war und ob ihm bei einer technischen Fehlfunktion ein Verschulden anzulasten ist.
Gerichtliche Entscheidung: Anwalt trägt Verantwortung für fehlerfreie Übermittlung
Bereits vor Einführung des beA seien Anwält:innen verpflichtet gewesen, zu versendende Dokumente, beispielsweise vor dem Faxversand, zu überprüfen. Durch einfaches Öffnen der PDF-Datei hätte der Anwalt feststellen können, dass diese nur eine leere Seite enthielt.
BGH: Anwalt trägt Verantwortung für fehlerfreie Übermittlung
Der II. Zivilsenat des BGH sah keinen Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Der Anwalt habe nicht glaubhaft gemacht, dass er die Datei vor der Signatur und dem Versand ordnungsgemäß überprüft habe. Die Karlsruher Richter betonten, dass es eine ureigene Pflicht des Anwalts sei, fristwahrende Schriftsätze auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu kontrollieren. Insbesondere bei Dokumenten, die durch Speichervorgänge erneut erstellt werden, bestehe ein erhöhtes Risiko für Fehler. Dies gelte unabhängig davon, ob die Übertragung über das beA oder andere Wege wie Telefax erfolge.
Bedeutung für die Praxis
Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit für Rechtsanwälte, elektronische Schriftsätze vor dem Versand sorgfältig zu prüfen. Ein Versäumnis dieser Pflicht kann dazu führen, dass wichtige Fristen versäumt werden und keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird. Somit tragen Anwält:innen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Übermittlung fristgebundener Dokumente.
Checkliste für die Praxis
- Überprüfung der Datei vor dem Versand: Öffnen Sie Dateien und kontrollieren Sie den Inhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Sorgfältige Umwandlung von Dateien: Achten Sie bei der Konvertierung von Word- zu PDF-Dateien auf mögliche Fehlfunktionen.
- Eingangsbestätigung prüfen: Kontrollieren Sie die Eingangsbestätigung des Gerichts, um sicherzustellen, dass das Dokument vollständig und korrekt angekommen ist.
- Schulung des Kanzleipersonals: Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden im Umgang mit dem beA und der elektronischen Dokumentenerstellung geschult sind.
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