Fachanwaltstitel: Nachweisfrist für Praxiserfahrung verlängert

Der Weg zum Fachanwaltstitel wird künftig flexibler. Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat beschlossen, die Frist zum Nachweis praktischer Erfahrungen von 3 auf 5 Jahre zu verlängern. Mit dieser Neuregelung soll der Zugang zum Fachanwaltstitel an moderne Berufsrealitäten angepasst werden – ohne Abstriche bei der Qualität.
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Hintergrund: Hürden beim Erwerb des Fachanwaltstitels
Bislang mussten Anwältinnen und Anwälte innerhalb von 3 Jahren eine bestimmte Anzahl praktischer Fälle nachweisen, um einen Fachanwaltstitel zu erwerben (§ 5 Abs. 1 Satz 1 FAO). In der Praxis erwies sich diese Frist jedoch zunehmend als Hindernis. Die BRAK bezeichnete sie als „nur noch schwer überwindbare Zugangsschranke“.
Verantwortlich sei ein struktureller Wandel im Anwaltsberuf: Immer weniger Kanzleigründungen, mehr angestellte statt selbstständig tätige Berufsträgerinnen und Berufsträger sowie ein Anstieg von Teilzeitmodellen führten dazu, dass die für den Fachanwaltstitel notwendigen Fallzahlen seltener erreicht werden.
Entscheidung der Satzungsversammlung: Verlängerung auf fünf Jahre
Die Satzungsversammlung – das „Parlament der Anwaltschaft“ – hat deshalb entschieden, die Frist zum Nachweis der praktischen Erfahrungen auf 5 Jahre zu verlängern. Die Änderung soll insbesondere jene entlasten, die durch familiäre Verpflichtungen oder strukturelle Nachteile – etwa im ländlichen Raum – bislang unterrepräsentiert sind.
Gleichzeitig bleibt das Qualifikationsniveau unangetastet: Die Zahl der nachzuweisenden Fälle und die Anforderungen an die Fallarten bleiben bestehen. Durch die längere Frist wird lediglich die notwendige Falldichte reduziert.
Auswirkungen für die Praxis: Qualität sichern, Zugang erleichtern
Die Änderung bringt nicht nur mehr Flexibilität für Berufsträgerinnen und Berufsträger, sondern kann langfristig auch die Qualität des Fachanwaltstitels sichern. Indem sich die Praxiserfahrung über einen längeren Zeitraum erstreckt, wird das Wissen kontinuierlich aktualisiert und gefestigt.
Die BRAK sieht hierin eine Stärkung der Qualifikation – nicht deren Aufweichung. Besonders für Frauen in Elternzeit, Teilzeitkräfte oder Berufsträger in strukturschwachen Regionen ist die Regelung eine deutliche Verbesserung.
Checkliste: Was Anwälte und Anwältinnen jetzt beachten sollten
- Neue Frist: Die Nachweisfrist für praktische Fälle steigt von 3 auf 5 Jahre.
- Unverändert: Die Fallzahlen und Fallarten bleiben bestehen.
- Ziel der Änderung: Entlastung bei gleichbleibendem Qualitätsstandard.
- Betroffene Gruppen: Besonders relevant für Teilzeitkräfte, Frauen mit Care-Arbeit und Anwälte im ländlichen Raum.