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Ein Fall mit Erbrechtsbezug macht noch keinen Fachanwalt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, welche Anforderungen Anwältinnen und Anwälte erfüllen müssen, um den Titel Fachanwalt zu erhalten. Demnach reicht es nicht aus, lediglich Fälle mit erbrechtlichem Bezug vorzuweisen; vielmehr muss der Schwerpunkt der geltend gemachten Fälle eindeutig im Erbrecht liegen. Wie viel Erbrecht war es denn? Ein Berliner Rechtsanwalt Weiterlesen…

Veröffentlicht von Redaktion