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beA-Verbot für Kommunikation mit Finanzämtern beschlossen

Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz zugestimmt, das ein Verbot für Anwältinnen und Anwälte enthält, über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) mit Finanzämtern zu kommunizieren. Dieser Passus war zuvor gestrichen worden, wird jetzt allerdings doch in Kraft treten. Verbot der beA-Nutzung für Finanzämter Im ursprünglichen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 war ein Weiterlesen…

Veröffentlicht von Anne