Fachanwaltstitel: Nachweisfrist für Praxiserfahrung verlängert

Der Weg zum Fachanwaltstitel wird künftig flexibler. Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat beschlossen, die Frist zum Nachweis praktischer Erfahrungen von 3 auf 5 Jahre zu verlängern. Mit dieser Neuregelung soll der Zugang zum Fachanwaltstitel an moderne Berufsrealitäten angepasst werden – ohne Abstriche bei der Qualität. Hintergrund: Hürden beim Erwerb Weiterlesen…

Veröffentlicht von Uli