BGH: Anwält:innen müssen PDF-Anhänge vor Versand über beA prüfen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Rechtsanwält:innen verpflichtet sind, elektronische Schriftsätze vor dem Versand über beA sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Unterbleibt diese Kontrolle und wird beispielsweise ein leeres Dokument versendet, besteht kein Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Urteil vom 17.12.2024, Az. II ZB 5/24). Der Weiterlesen…

Veröffentlicht von Uli
Juristin in Robe mit Gesetzbuch in der Hand

Kein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB), aber Urteil zugegangen?

Die Digitalisierung der Justiz stellt Anwält:innen vor neue Herausforderungen – insbesondere bei der Zustellung elektronischer Dokumente über das beA. Doch was passiert, wenn ein Anwalt den Empfang eines Urteils nicht bestätigt und die Vorlage seines beA-Nachrichtenjournals verweigert? Das Oberlandesgericht beziehungsweise Kammergericht Berlin entschied nun, dass eine Fristversäumnis nicht durch fehlende Weiterlesen…

Veröffentlicht von Redaktion
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beA-Verbot für Kommunikation mit Finanzämtern beschlossen

Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz zugestimmt, das ein Verbot für Anwältinnen und Anwälte enthält, über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) mit Finanzämtern zu kommunizieren. Dieser Passus war zuvor gestrichen worden, wird jetzt allerdings doch in Kraft treten. Verbot der beA-Nutzung für Finanzämter Im ursprünglichen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 war ein Weiterlesen…

Veröffentlicht von Redaktion
Juristin in Robe mit Gesetzbuch in der Hand

Kein Faxgerät auf Reisen – beA-Störung entschuldigt Fristversäumnis

Das OLG Karlsruhe entschied, dass Anwälte und Anwältinnen bei einer Störung des beA auf Reisen nicht gezwungen sind, ein Faxgerät vorzuhalten. Fehlt eine Alternative, kann ein Fristversäumnis entschuldigt sein. (Urteil vom 05.10.2023 – 12 U 47/23) beA-Störung führte zur Fristüberschreitung Ein Rechtsanwalt, der für eine Rechtsschutzversicherung tätig war, musste in Weiterlesen…

Veröffentlicht von Redaktion
Juristin in Robe mit Gesetzbuch in der Hand

BGH-Entscheidung ermöglicht beA-Versand unter fremdem Namen: Trennung von Verfasser und Absender

Eine wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs bringt Klarheit in den digitalen Rechtsverkehr: Die Verantwortung für Dokumente trägt, wer sie qualifiziert elektronisch signiert hat. Wie beeinflusst dieses Urteil die Arbeitsweise von Anwält:innen und welche praktischen Schritte sollten nun berücksichtigt werden? (Urteil vom 28.02.2024 – IX ZB 30/23) Vorgaben der Zivilprozessordnung erfüllt? Im Weiterlesen…

Veröffentlicht von Anne