Social Media Marketing: Muss ich als Anwalt bei Tiktok tanzen?

Veröffentlicht von Carolin am

Nahaufnahme eines Mannes, der ein Smartphone in der Hand hält

Soziale Medien wie Facebook, Instagram und TikTok sind derzeit beinahe allgegenwärtig. Pro Jahr nutzen rund 54 Millionen Menschen in Deutschland die sozialen Netzwerke. Dabei geht es längst nicht mehr nur um Statusmeldungen und das Teilen von Urlaubsfotos. Social Media ist ein eigenes Business. Auch als Anwalt oder Anwältin können Sie mit Ihrer Kanzlei dort präsent sein.
Wir klären, wie Sie Social Media nutzen können und welche Kanäle für Sie in Frage kommen.

Tiktok-Tänze, Instagram-Reels und Linkedin-Profile: In den sozialen Medien gibt es zahlreiche Arten von Content. Doch nicht nur zu Unterhaltungszwecken können Sie diese Apps nutzen, sondern auch Ihre Kanzlei kann davon profitieren. Um Social Media Marketing effektiv und für Sie passend nutzen zu können, müssen Sie die passenden Kanäle für sich und Ihre Kanzlei finden. Daher sollten Sie vorab einige Fragen klären:

1.    Was ist meine Intention?

Zunächst sollten Sie sich fragen: „Was möchte ich eigentlich auf Social Media tun?“ Wollen Sie lediglich, dass Ihre Kanzlei online repräsentiert ist? Möchten Sie neue Mandant*innen anwerben? Oder wollen Sie selbst Content erstellen und posten?

Je nachdem, für welche Variante Sie sich entscheiden, bieten sich manche Plattformen mehr an als andere. Während beispielsweise eine Facebook-Business-Seite für Ihre Kanzlei relativ pflegeleicht ist, ist ein regelmäßig bespielter Instagram-Kanal deutlich zeitintensiver.

Sie sollten sich jedoch im Klaren darüber sein, dass Social Media Marketing immer einen gewissen Aufwand bedeutet, unabhängig vom gewählten Kanal. Informationen müssen aktuell gehalten, Userfragen beantwortet und gegebenenfalls neuer Content erstellt und gepostet werden. Planen Sie daher Zeit, Personal und eventuell auch Geld (zum Beispiel für bezahlte Werbung) ein.

2.    Wo bewegt sich meine Zielgruppe?

Ein ungeschriebenes Gesetz im Marketing lautet: „Hole deine Zielgruppe da ab, wo sie ist“. Übersetzt bedeutet das: Nutzen Sie die Kanäle, die Ihre Zielgruppe ohnehin verwendet und versuchen Sie nicht, die für Sie interessanten Nutzer auf eine andere Plattform „umzuziehen“.

Überlegen Sie sich daher vorab, wen Sie ansprechen möchten. Sie möchten eine reine Informationsseite für Ihre bestehenden Mandanten und andere berufliche Ansprechpartner*innen? Dann ist möglicherweise Facebook oder LinkedIn die richtige Plattform für Sie. Wollen Sie dagegen ein junges Publikum mit kreativen Inhalten ansprechen, sind Sie wahrscheinlich auf Instagram oder TikTok besser aufgehoben.

3.    Wie aktuell wollen Sie sein?

Dass Informationen wie zum Beispiel Kontaktdaten auf Ihren sozialen Netzwerken aktuell sein sollten versteht sich fast von selbst und ist hier auch nicht gemeint. Vielmehr geht es darum, ob Sie sich mit dem aktuellen Zeitgeschehen auseinandersetzen wollen oder lieber zeitlose Inhalte bevorzugen.

Wenn Sie sich mit Nachrichten und Neuigkeiten beschäftigen, müssen Sie das zeitnah und regelmäßig tun und dementsprechend mehr Zeit investieren. Auch sind Inhalte in sozialen Medien in dieser Hinsicht sehr kurzlebig, weshalb Sie ohne anhaltende Aktivität schnell in den Untiefen des Algorithmus verschwinden. Wollen Sie dagegen eher zeitlich ungebundene Dauerbrenner-Themen behandeln, sind Sie nicht derart unter Zeitdruck. Wenn Sie Sichtbarkeit in den sozialen Medien möchten, empfiehlt sich zwar dennoch eine gewisse Regelmäßigkeit an Posts, doch Sie müssen nicht so schnell auf aktuelle Geschehnisse reagieren.

4.    Wie viele Ressourcen möchten Sie investieren?

Eng mit der Frage nach Aktualität verbunden ist der Bedarf an Ressourcen. Je mehr und je öfter Sie posten möchten, desto mehr Zeit und letzten Endes auch Personal müssen Sie investieren. Daher sollten Sie abwägen, welche Kanäle in dieser Hinsicht Ihren Vorstellungen entsprechen. Haben Sie die Zeit, die Ausstattung und die Leute, um regelmäßig Content zu produzieren? Möchten Sie nur hin und wieder ein wenig Text publizieren? Oder wollen Sie lieber als stiller Beobachter dabei sein?

Auch die finanzielle Komponente sollten Sie an dieser Stelle bedenken: Ein aufwändiger Dreh, zum Beispiel für ein TikTok-Video kann schnell ins Geld gehen und auch professionelle Bilder haben Ihren Preis. Zudem werden Social-Media-Inhalte häufig durch bezahlte Werbung gepusht. Sie sollten sich daher überlegen ob und wieviel Geld Sie bereit sind zu investieren.

5.    Welche bereits vorhandenen Materialien kann ich verwenden?

Sie haben bereits Content, den Sie verwenden und veröffentlichen möchten? Super! Jedoch eignet sich nicht jeder Inhalt für jede Plattform. Die schicken Fotos Ihrer Anwaltskanzlei helfen Ihnen beispielsweise auf einer videobasierten Plattform nur bedingt weiter. Ihr Fachartikel zum Thema besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) ist dagegen zum Beispiel für bildlastige Kanäle weniger geeignet. Das bedeutet nicht, dass sie Ihre sozialen Netzwerke nur anhand von bereits bestehendem Content auswählen müssen und Sie müssen bereits produzierte Sachen auch nicht in die Tonne treten. Jedoch sollten Sie diesen Punkt zumindest mitbedenken.


Carolin

Carolin

Carolin hat Journalismus studiert und in verschiedenen Redaktionen Erfahrungen sammeln können. Bei der DAHAG ist sie unter anderem für die Erstellung von Texten und multimedialem Content, zum Beispiel Videos, zuständig.

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