Droht das Aus für Sammelanderkonten?

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Sammelanderkonten sind seit Langem ein unentbehrliches Instrument in Kanzleien zur Verwaltung von Mandantengeldern. Doch ab 2026 könnte Schluss damit sein: Banken erwägen, diese Konten nicht mehr zu führen. Hintergrund ist eine strengere Auslegung der internationalen Meldepflichten sowie technische und rechtliche Unsicherheiten beim Identitätsnachweis wirtschaftlich Berechtigter.

Sammelanderkonten zwischen Meldepflicht und Geldwäscheprävention

Der Common Reporting Standard (CRS) verpflichtet Banken, Kundendaten an die Steuerbehörden zu melden. Bei Sammelanderkonten fehlen jedoch häufig die Angaben zu den tatsächlichen Berechtigten – ein Problem für Banken, die ihrer Meldepflicht nachkommen müssen. Gleichzeitig stufte die BaFin diese Konten bereits 2022 als besonders risikobehaftet ein. Mehrere Banken kündigten daraufhin bestehende Sammelanderkonten. Ein Versuch, die Anwaltschaft gesetzlich von den CRS-Pflichten auszunehmen, scheiterte. Derzeit schützt nur ein befristeter Nichtbeanstandungserlass des Bundesfinanzministeriums – gültig bis Ende 2025.

Neuer Lösungsansatz aus der Anwaltschaft: Digitales Meldesystem

Um den Konflikt zu entschärfen, stellten die Rechtsanwaltskammern im Mai 2025 ein digitales Meldesystem vor. Verdächtige Zahlungen sollen damit automatisiert erkannt und geprüft werden, während Routine-Transaktionen außen vor bleiben. Die Kreditwirtschaft lehnt das Modell bislang jedoch ab.

Die BRAK setzt sich parallel auf politischer Ebene dafür ein, Sammelanderkonten zu erhalten. Sie verhandelt mit Finanz- und Justizministerium und konnte bereits erreichen, dass Übergangsregelungen verlängert wurden. Gleichzeitig warnt sie vor Generalverdachten gegenüber der Anwaltschaft und fordert eine praxistaugliche gesetzliche Lösung.

Rechtspolitischer Handlungsbedarf bleibt akut

Ob Sammelanderkonten auch nach 2025 Bestand haben, ist offen. Ohne neue gesetzliche Regelungen könnten Banken diese Konten künftig nicht mehr anbieten – mit gravierenden Folgen für Immobilien-, Gesellschafts- oder Erbrechtsmandate. Kanzleien sollten daher schon jetzt das Gespräch mit ihren Banken suchen, Mandant:innen transparent informieren und die Entwicklungen aufmerksam verfolgen.

Checkliste: Was Sie beachten sollten

  • Gespräch mit der Bank suchen: Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Bank, ob bestehende Sammelanderkonten über 2025 hinaus geführt werden und ob, bzw. welche Alternativen ggf. angeboten werden.
  • Mandant:innen rechtzeitig informieren: Kommunizieren Sie mögliche Änderungen bei der Zahlungsabwicklung transparent mit Ihrer Mandantschaft.
  • Berufsrechtliche Änderungen im Blick behalten: Der Nichtbeanstandungserlass läuft Ende 2025 aus. Informieren Sie sich rechtzeitig über neue Vorgaben.
  • BRAK- und Kammerinformationen im Blick behalten: Prüfen Sie Hinweise und Empfehlungen der Bundesrechtsanwaltskammer, sowie der örtlichen Kammern regelmäßig.

Uli

Uli

Uli hat Geschichtswissenschaften und englische Sprachwissenschaften studiert. Durch seine Arbeit in einer Anwaltskanzlei ist er 2024 bei der DAHAG gelandet. Im Kanzlei Update schreibt er über aktuelle Trends, Praxistipps und Strategien rund um Marketing und Digitalisierung in der Rechtsbranche.