Online-Marketing zur Mandantenakquise: So werden Sie sichtbar!

Veröffentlicht von Carolin am

Zwei Personen, von denen nur die Hände sichtbar sind, halten ein Tablet.

Für Anwaltskanzleien gehört sie genauso zum Tagesgeschäft wie Gerichtstermine, Schriftsätze und Gesetzestexte: die Mandantenakquise. Häufig ist es jedoch gar nicht so einfach, neue Mandant:innen an Land zu ziehen. Ein probates – und mittlerweile nahezu unumgängliches – Mittel ist die Onlineakquise. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten das Internet bietet, um neue Mandant:innen zu gewinnen.

Die eigene Kanzlei-Website

Die Firmenwebsite gehört in der Regel zur Grundausstattung: Rund 74% der Anwaltskanzleien verfügen über eine eigene Internetseite. Diese dient vor allem dazu, dass potentielle Mandant:innen Sie online finden können und gesicherte Informationen, zum Beispiel über Rechtsgebiete oder Kontaktdaten, erhalten. Daher ist es wichtig, dass die Seite regelmäßig gepflegt und aktuell gehalten wird.

Selbst wenn Sie nur eine sehr minimalistische Website wollen, sollten (oder müssen) Sie einige Inhalte dort bereitstellen:

  • Impressum (verpflichtend)
  • Datenschutzerklärung (verpflichtend)
  • Übersicht der behandelten Rechtsgebiete
  • Kontaktdaten oder sogar Kontaktformular
  • Persönliche Vorstellung der Kanzleimitglieder

Natürlich können Sie auch darüber hinaus zum Beispiel praktische Rechtstipps oder Einordnungen zu aktuellen Urteilen auf Ihrer Seite hochladen. Durch derartige Inhalte überzeugen Sie Besucher:innen schnell von Ihren Fähigkeiten und Ihrer Expertise.

Blogs aus Anwaltssicht

Ob als Teil der Kanzleiwebsite oder als eigenständige Plattform: Mit einem Blog können Sie laufend frischen Content produzieren. Inhaltlich sind Ihnen dabei quasi keine Grenzen gesetzt. Sie können zum Beispiel über das aktuelle juristische Tagesgeschehen schreiben, über Anekdoten aus dem Kanzleialltag (beachten Sie dabei jedoch den Datenschutz) oder sich einem speziellen rechtlichen Thema widmen – ganz wie Sie möchten. Auch bei der Länge der einzelnen Posts sind Sie frei.

Einen Blog können Sie vor allem dann in der Mandantenakquise nutzen, wenn er den Userinnen und Usern einen Mehrwert bietet. Das kann durch hilfreiche Tipps sein, indem Sie spezielle Einblicke in ein bestimmtes Rechtsgebiet geben oder wenn Sie schlichtweg mit Ihrem Blog unterhalten. So werden Menschen – und damit auch mögliche Mandant:innen – auf Sie aufmerksam.

Newsletter von Anwaltskanzleien

Mit einem Newsletter sprechen Sie Ihre Zielgruppe meistens per E-Mail, seltener auch über Messenger-Dienste, an. In den einzelnen Newslettern können Sie dann verschiedene Inhalte präsentieren, zum Beispiel juristische Neuerungen oder Einblicke in Ihre Kanzlei.

Allerdings brauchen Sie Mail-Adresse und Einverständnis der Mandant:innen, um Newsletter an diese verschicken zu können. Dementsprechend ist dieses Werkzeug eher weniger zum Anwerben neuer Mandant:innen geeignet, da diese Sie höchstwahrscheinlich noch nicht kennen. Newsletter sind vor allem bei größeren Kanzleien ein beliebtes Mittel, um Mandant:innen langfristig zu binden und um langjährige Geschäftsbeziehungen aufrecht zu erhalten.

SEO: Mehr Traffic für Ihre Kanzleiwebsite (SEO)

Im Gegensatz zu den bisher genannten Punkten funktioniert eine Suchmaschinenoptimierung nicht eigenständig. Sie kommt ausschließlich in Kombination, zum Beispiel mit einer Website oder einem Blog, zum Tragen. Mit SEO (search engine optimization), wie die Suchmaschinenoptimierung auch häufig genannt wird, passen Sie bestehende Inhalte an die Vorlieben der Suchmaschinen an. Dadurch wird, im Idealfall, Ihr Content möglichst weit oben in der Suche angezeigt. So sind Sie für potentielle Mandant:innen präsenter als wenn Sie erst weit hinten in den Suchergebnissen erscheinen. Allerdings ist für die meisten Suchbegriffe die Konkurrenz groß. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie für den Suchbegriff „Anwalt Arbeitsrecht“ ganz oben in der Suche angezeigt werden, ist daher sehr gering. Leichter möglich ist dies bei nischigeren Suchbegriffen, zum Beispiel mit Lokalbezug.

Es gibt gewisse Grundregeln für SEO, die nahezu immer gelten. So wird zum Beispiel strukturierter Content mit relevanten Punkten zum gesuchten Thema von Suchmaschinen honoriert. Jedoch sind nicht alle Parameter bekannt, nach denen der Suchmaschinen-Algorithmus Inhalte bewertet, und die Vorgaben ändern sich immer wieder.

Bezahlte Suchmaschinenwerbung (SEA) für Kanzleien

Neben den sogenannten organischen Zugriffen gibt es auch die Möglichkeit, innerhalb der Suchmaschine Werbung zu schalten. Genau wie bei SEO basiert SEA (search engine advertising) auf Ihren bereits erstellten Inhalten. Sie können diese, zum Beispiel über Google Ads, dann explizit bewerben. Das funktioniert über eigens erstellte Textanzeigen, die dann bei einem bestimmten Suchbegriff ausgespielt werden. Mit den meisten Werbetools legen Sie ein Budget fest, das dann auf verschiedene Suchbegriffe verteilt wird. Vereinfacht gesagt gilt: Je größer die Konkurrenz bei einem Suchbegriff ist, desto teurer ist die Werbung.

Wird Ihr Inserat ausgespielt, erscheint es in den Suchergebnissen. Durch diese Platzierung können Mandant:innen direkt auf Sie aufmerksam werden, das entsprechende Ergebnis auf Ihrer Website ansehen und für Sie ergibt sich daraus hoffentlich ein Mandat.

Im obenstehenden Beispiel sind die ersten drei Ergebnisse bezahlte Anzeigen. Dies erkennen Sie vor allem an dem fett gedruckten Schriftzug „Gesponsert“ über dem Text.
In diesem Fall ist erst der vierte Treffer ein organisches Ergebnis.

Anzeigen müssen aber nicht zwingend ganz oben in der Suchmaschine angezeigt werden. Je nachdem wieviel Geld für die Anzeige bezahlt wurde, kann auch eine Platzierung weiter unten auf der Seite oder zwischendrin möglich sein. Außerdem können beim Schalten von Anzeigen auch bestimmte Positionen, zum Beispiel am Ende der Seite, anvisiert werden.

Social Media als Anwalt

Neben dem „klassischen“ Weg über Website und Websuche können Sie auch die sozialen Netzwerke zur Mandantenakquise nutzen. Auf Facebook, Instagram, TikTok und Co können Sie ebenfalls Informationen über Ihre Kanzlei bereitstellen, Inhalte posten und auch mit bezahlter Werbung gezielt auf Mandantensuche gehen. Jedoch eignet sich nicht jedes soziale Netzwerk für jeden Nutzer. Wie Sie für sich entscheiden können, ob sich Social Media für Sie eignet und welches Netzwerk in Frage kommt, lesen Sie in unserem Artikel „Social Media Marketing: Muss ich als Anwalt bei TikTok tanzen?“.


Carolin

Carolin

Carolin hat Journalismus studiert und in verschiedenen Redaktionen Erfahrungen sammeln können. Bei der DAHAG ist sie unter anderem für die Erstellung von Texten und multimedialem Content, zum Beispiel Videos, zuständig.

1 Kommentare

Tb · 12. September 2024 at 21:02

Google maps Eintrag ist eine lowhanging fruit

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