Richter mit Hammer in Gerichtssaal

BGH-Urteil: Krankheitsvertretung rechtfertigt nicht das Versäumen eigener Verhandlungstermine

Ein Anwalt versäumt einen Einspruchstermin gegen ein Versäumnisurteil und verschuldet dadurch ein weiteres Versäumnisurteil – alles, weil er zuvor in anderer Sache als Vertretung einspringt. Der Bundesgerichtshof sieht hier ein klares Fehlverhalten (Urteil vom 30.1.2024 – VIII ZB 47/23). Was bedeutet das Urteil für die Praxis? Ein Anwalt verpasste einen Weiterlesen…

Veröffentlicht von Anne