Juristin in Robe mit Gesetzbuch in der Hand

Kein Faxgerät auf Reisen – beA-Störung entschuldigt Fristversäumnis

Das OLG Karlsruhe entschied, dass Anwälte und Anwältinnen bei einer Störung des beA auf Reisen nicht gezwungen sind, ein Faxgerät vorzuhalten. Fehlt eine Alternative, kann ein Fristversäumnis entschuldigt sein. (Urteil vom 05.10.2023 – 12 U 47/23) beA-Störung führte zur Fristüberschreitung Ein Rechtsanwalt, der für eine Rechtsschutzversicherung tätig war, musste in Weiterlesen…

Veröffentlicht von Redaktion