Anwält:innen müssen Frist auch ohne Aktenzeichen wahren

Anwält:innen müssen Frist auch ohne Aktenzeichen wahren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Sorgfaltspflichten von Verfahrensbevollmächtigten erneut geschärft: Auch wenn nach Einlegung einer Rechtsbeschwerde keine Eingangsbestätigung oder ein Aktenzeichen ergeht, bleibt die Pflicht zur fristgerechten Begründung unberührt. Wer in der Hoffnung auf eine behördliche Rückmeldung untätig bleibt, riskiert gravierende Konsequenzen – bis hin zur Unzulässigkeit der Beschwerde (BGH, Weiterlesen

By JUSTUS, ago