Facebook Unternehmensseite: Anwälte müssen keine Influencer sein
Als Social-Media-Präsenz für Unternehmen ist Facebook eine beliebte erste Wahl – das gilt auch für Anwaltskanzleien. Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein Account ist schnell angelegt und die potentielle Reichweite mit rund 32 Millionen Nutzer:innen in Deutschland ist enorm. Doch was gilt es zu beachten? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um Unternehmensseiten auf Facebook.
Inhalt
Was brauche ich, um eine Facebook-Unternehmensseite anzulegen?
Bei Facebook gibt es zwei unterschiedliche Arten von Accounts: private Profile und Unternehmensseiten. Da Sie mit Ihrer Kanzlei als Firma auftreten möchten, ist in aller Regel die Unternehmensseite das Mittel der Wahl.
Das Ganze hat jedoch einen kleinen Haken: Um die Unternehmensseite überhaupt anlegen zu können, brauchen Sie einen privaten Account. Der Inhaber fungiert dann als Administrator, kann die Seite verwalten und beispielsweise auch Bearbeitungsrechte an andere Nutzer:innen vergeben. Sollten Sie also noch kein Facebook-Konto haben, legen Sie dieses zunächst an. Dazu benötigen Sie lediglich eine gültige E-Mailadresse.
Gut zu wissen: Genau wie Facebook gehört auch Instagram zum Mutterkonzern Meta. Wenn Sie kein Facebook-Konto, aber einen Instagram-Account haben, können Sie in der Regel auch diesen verwenden.
Wie lege ich die Unternehmensseite an?
Sie haben einen persönlichen Account? Super, dann sind Sie jetzt startklar.
Die Verwaltung der Seite können Sie über die Meta Business Suite vornehmen. Auch deren Vorgänger, der Business Manager ist noch aktiv, empfiehlt sich aber vor allem für Nutzer:innen, die bereits mit dem Tool vertraut sind. Melden Sie sich in der Suite mit Ihrem persönlichen Account an.
Innerhalb der Business Suite können Sie dann Informationen über Ihre Kanzlei angeben, zum Beispiel Adresse, Kontaktdaten oder Öffnungszeiten und beispielsweise auch ein Profilbild festlegen. So befüllen Sie Ihre Unternehmensseite mit den grundlegendsten Inhalten.
Gibt es Inhalte, die auf meine Seite müssen?
Ja. Genau wie für alle anderen Webseiten in Deutschland gilt auch für Unternehmensseiten auf Facebook die Impressumspflicht. Bedenken Sie daher, dieses auch auf Ihrer Facebook-Seite einzupflegen. Da der Platz begrenzt ist, können Sie auch auf eine externe Seite, zum Beispiel das Impressum ihrer Kanzlei-Webseite, verlinken.
Zudem muss auch eine Datenschutzerklärung auf der Facebook-Seite hinterlegt sein. Auch hier genügt theoretisch ein externer Link. Im Gegensatz zum Impressum müssen Sie hier jedoch möglicherweise einige Anpassungen vornehmen, wenn Sie auf Ihre Website verlinken. Facebook verarbeitet nämlich andere Daten als Sie auf Ihrer eigenen Seite. Daher benötigt Ihre Datenschutzerklärung wahrscheinlich einen zusätzlichen Absatz zur Datenverarbeitung auf Facebook.
Welche Arten von Posts gibt es bei Facebook?
Facebook unterstützt eine Vielzahl an Dateiformaten und Medientypen. Die beiden wohl gängigsten Formen sind Textposts und Bilder.
Wenn sie nur reinen Text posten möchten, können Sie bis zu 63.206 Zeichen verwenden. Zum Vergleich: Das entspricht über 30 Seiten in einem Word-Dokument. Nur weil es theoretisch möglich ist, ist diese Textlänge also nicht zwingend empfehlenswert. Auf Social Media gilt in der Regel der Leitsatz „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“.
Bei Bildern sollten Sie auf die eines der beiden gängigsten Dateiformate zurückgreifen, entweder jpg oder png. Als Größenempfehlung gelten für einen Beitrag im Feed 1200×1200 Pixel, also ein quadratisches Bild. Facebook verzeiht hier jedoch einiges und kommt grundsätzliche auch mit anderen Bildgrößen klar.
Es sind jedoch nicht nur diese beiden Formen von Content möglich. Facebook unterstützt beispielsweise auch den Upload von Videos oder Text-Dokumenten. So könnten Sie beispielsweise eine Roomtour durch Ihre Kanzlei posten oder Ihren neuesten Fachartikel als PDF veröffentlichen. Wenn Sie experimentierfreudig sind, können Sie auch GIFs hochladen oder auf Facebook eine Live-Videoübertragung starten.
Wie gestalte ich meine Unternehmensseite?
Wie Ihr Unternehmensauftritt letztendlich aussehen soll, ist letztendlich Ihnen überlassen. Einige Basics sollten – oder müssen – Sie jedoch auf jeden Fall auf Ihrer Seite haben.
Wie bereits erwähnt sind das Impressum und die Datenschutzerklärung auch auf einer Facebookseite Pflicht.
Doch auch Dinge wie ein Profilbild, ein Titelbild und die wichtigsten Informationen über Ihre Kanzlei (Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse) sollten Sie hinzufügen. Dadurch wirkt Ihre Seite vollständiger und somit auch seriöser.
Was Sie darüber hinaus posten, hängt maßgeblich davon ab, was Sie mit der Seite bezwecken. Denn nur weil Sie als Anwalt auf Social Media vertreten sind, müssen Sie nicht gleich zum Influencer werden. Wollen Sie lediglich eine Präsenz auf Facebook, damit Mandant:innen Sie dort finden? Dann müssen Sie nur wenig Inhalte posten und auch dementsprechend nicht viel Zeit investieren.
Sie können die Plattform aber auch anderweitig nutzen, zum Beispiel um sich mit juristischen Inhalten und tagesaktuellen Themen auseinanderzusetzen. Dann sollten Sie jedoch auch bedenken, dass die Pflege der Seite mehr Zeit und Ressourcen benötigt. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel „Social Media Marketing: Muss ich als Anwalt bei Tiktok tanzen?“.
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