Homeoffice und Coworking: Berufsrechtliche Aspekte für Anwält:innen

Veröffentlicht von Anne am

Rear view of young asian businessman leaning back on chair at office, taking a break at work

Wie stellen Sie sich als Anwältin oder Anwalt Ihren idealen Arbeitsplatz vor? Die eigene Kanzlei im Altbau auf 200 Quadratmetern an einer Topadresse? Oder in der modernen Büroetage einer Großkanzlei mit Dachterrasse für den Sundowner mit Kolleg:innen?

Vielleicht sehen Sie sich eher als Einzelkämpfer:in im Homeoffice? Mit Angestellten, die ebenfalls remote arbeiten? Insbesondere zu Beginn Ihrer Karriere gibt Ihnen ein schlanker Start große Flexibilität. Vielleicht möchten Sie aktuell kein kostspieliges Büro anmieten und ausstatten, um sich langfristig noch nicht zu sehr an einen Ort zu binden. Oder Sie haben nach einigen, pandemiebedingten Jahren die Arbeit von zu Hause aus schätzen gelernt: Kein Pendeln in die Kanzlei und Sie können zum Beispiel die Kinder leichter betreuen.

Flexible New-Work-Konzepte

Möchten Sie sich weder an eine Immobilie binden noch allein zu Hause sitzen? Dann sehen Sie sich vielleicht in Coworking Spaces mit flexiblen Vertragslaufzeiten. Networking mit Selbstständigen und Freiberufler:innen unterschiedlicher Berufsgruppen in stylishen Lounges zählt definitiv zu den Benefits dieses New-Work-Konzepts, oder der Austausch mit Kolleg:innen in speziellen Spaces für Anwälte und Anwältinnen und Steuerberater:innen. Bei den meisten Anbietern gibt es unterschiedliche Konzepte: Reicht Ihnen ein Schreibtisch, oder möchten Sie trotz Shared Space im eigenen Büro arbeiten? Für Termine mit Mandant:innen können Sie in der Regel Konferenzräume dazu buchen.


Ihnen gefällt die Idee, als Anwältin oder Anwalt in einer kreativen Umgebung zu arbeiten? Lesen Sie mehr dazu in unserem Artikel Shared Workspaces & Coworking: Benefits und Risiken flexibler Büromodelle.


Berufsrechtliche Anforderungen an eine New-Work-Kanzlei

Ob Homeoffice oder Coworking Space, einige Aspekte sollten Sie berücksichtigen, um Ihre Berufspflichten nicht zu verletzen und keine Abmahnung der Rechtsanwaltskammer zu riskieren: 

  • Verschwiegenheitspflicht Ihrer Dienstleister:innen und Kolleg:innen gemäß § 43e Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und § 3 Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Datenschutz gemäß § 59a BRAO, u.a. sollten Telefonate oder Termine nicht von Dritten mitgehört werden
  • Mindestanforderungen an eine Kanzlei

Zwar sind die Mindestanforderungen an eine Kanzlei in § 27 BRAO nicht weiter definiert. Doch gemäß § 5 BORA müssen Anwältinnen und Anwälte die zur Berufsausübung erforderlichen sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen in der Kanzlei, der weiteren Kanzlei und Zweigstelle schaffen.

Dazu zählen nach ständiger Rechtsprechung unter anderem ein Kanzleischild, ein geeigneter Raum mit betrieblichem Telefonanschluss und ein Briefkasten. Als Kanzleischild gelten dabei laut Rechtsanwaltskammer München auch der Name und die Berufsbezeichnung auf dem Briefkasten und der Klingel. Außerdem müssen Sie telefonisch erreichbar sein, zumindest per Rufumleitung und die Möglichkeit haben, Mandant:innen zu empfangen. Ein Briefkasten allein reicht also nicht!

Möchten Sie Ihre Privatwohnung als Kanzlei nutzen, sollten Sie mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin abstimmen, ob Sie ein Kanzleischild anbringen dürfen und ob Publikumsverkehr in Ordnung ist. Gesetzliche Mindestanforderungen an sanitäre Einrichtungen, Feuerschutztüren und Fluchtwege müssen Sie natürlich auch im Homeoffice gewährleisten.

Coworking Spaces für Anwältinnen und Anwälte

Bei Coworking Spaces, die sich auf Anwältinnen und Anwälte eingestellt haben, ist Ihr persönliches Kanzleischild in der Regel im Basispaket enthalten und das Thema Datenschutz wird großgeschrieben. In Coworking Spaces, die Sie mit anderen Berufsgruppen teilen, sollten Sie vorab klären, ob die Anbieter die Mindestanforderungen an eine Kanzlei, insbesondere an den Datenschutz, für Sie einrichten können. Sie sollten unter anderem folgende Fragen klären:

  • Gibt es eine Möglichkeit, Gerichtsakten oder andere sensible Dokumente sicher aufzubewahren?
  • Wie können Sie Ihre Verschwiegenheitspflicht wahren und mit Mandant*innen oder Mitarbeiter:innen sprechen, ohne dass Unbeteiligte zuhören?
  • Gibt es Räume für Termine oder Telefonate? 
  • Sind die Plätze so eingerichtet, dass Coworker Ihren Monitor nicht einsehen können?

Und achten Sie auch auf digitalen Datenschutz! Ob zu Hause oder im Coworking Space: Schützen Sie Ihre Daten im WLAN-Netzwerk zum Beispiel durch einen VPN-Tunnel. Mehr dazu in unserem Artikel Datensicherheit für die Mandantenkommunikation.


Anne

Anne

Anne hat Medien- und Wirtschaftswissenschaften studiert und in verschiedenen Print- & TV-Redaktionen gearbeitet, für Produktionsfirmen und als Producer. Bei der DAHAG schreibt sie unter anderem Online-Ratgeber zu diversen juristischen Themen.

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