BGH: Anwält:innen müssen PDF-Anhänge vor Versand über beA prüfen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Rechtsanwält:innen verpflichtet sind, elektronische Schriftsätze vor dem Versand über beA sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Unterbleibt diese Kontrolle und wird beispielsweise ein leeres Dokument versendet, besteht kein Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Urteil vom 17.12.2024, Az. II ZB 5/24). Der Weiterlesen…

Veröffentlicht von Uli