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Nutzungspflicht

Überforderung mit moderner Technik entbindet nicht von beA Nutzung
Anwaltliches Berufsrecht

Überforderung mit moderner Technik entbindet nicht von beA Nutzung

Ein Anwalt darf sich nicht auf technische Überforderung berufen – das FG Berlin-Brandenburg lehnt Ausnahmen strikt ab (Az.: 3 K 3179/24). Mit dem Ziel eines effizienteren Rechtsverkehrs wurde das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingeführt. Doch was passiert, wenn ein Anwalt das beA nicht nutzt – aus Altersgründen oder wegen mangelnder Weiterlesen

By JUSTUS, 7 Tagen ago 27. Januar 2026
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